Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der Forner-Richter-Wichern GbR (21HAVN), Bürgermeister-Smidt-Straße 152, 27568 Bremerhaven

Stand: 06.11.2023

Was ist Wie Erklärfilme sowie 21HAVN sind eine Marke der Forner-Richter-Wichern GbR (nachfolgend übergreifend auch “21HAVN“ genannt).
Alle Verträge werden mit der Forner-Richter-Wichern GbR geschlossen.

§ 1 Geltungsbereich
(1) Sämtliche Angebote, Lieferungen und Dienstleistungen von 21HAVN basieren auf den hier aufgeführten Geschäftsbedingungen. Diese Bedingungen werden integraler Bestandteil aller zwischen 21HAVN und seinen Geschäftspartnern (im Folgenden “Kunde” genannt) geschlossenen Verträge hinsichtlich der angebotenen Dienstleistungen und Lieferungen. Sie finden ebenso Anwendung für künftige Transaktionen mit dem Kunden, ohne dass darauf gesondert hingewiesen werden muss.
(2) Bedingungen des Kunden oder von Dritten sind nicht bindend, selbst wenn 21HAVN im speziellen Fall nicht gesondert widerspricht. Die Erwähnung oder der Verweis auf Geschäftsbedingungen des Kunden oder Dritter in einem Schriftstück oder einer E-Mail von 21HAVN bedeutet keine Zustimmung zu ihrer Anwendung.
(3) 21HAVN schließt Verträge ausschließlich mit Geschäftskunden im Sinne des § 14 BGB oder Kaufleuten gemäß HGB. Der Kunde bestätigt, in dieser Eigenschaft zu handeln.
(4) Eine Registrierung im verlinkten Portal dein-web-business.com unterliegt zusätzlichen Regelungen, die unter https://dein-web-business.com/agb/ ab $14 nachzulesen sind.

§ 2 Dienstleistungen von 21HAVN bzw. Was ist Wie Erklärfilme
(1) Wir maßgeschneiderte Animationsvideos im Auftrag des Kunden.
(2) Wir übernehmen Beratungsdienstleistungen zur Erstellung von Filmen sowie zu dessen Vermarktung.

§ 3 Mitwirkung des Kunden
(1) Der Kunde hat erforderliche Mitwirkungspflichten prompt und vollständig nach Aufforderung zu erfüllen. Sollte der Kunde erforderliche Mitwirkungen unterlassen und dadurch die Diensterbringung behindern, bleibt unser Anspruch auf Entlohnung bestehen. Unsere Dienste in diesem Zusammenhang unterliegen dem Dienstvertragsrecht, insbesondere bei konzeptionellen Tätigkeiten.
(2) Der Kunde ist angehalten, durch angemessene Kooperationsmaßnahmen unsere Dienstleistungen unmittelbar nach Aufforderung zu unterstützen. Dies schließt die Bereitstellung notwendiger Informationen, Daten und Arbeitsmittel ein.
(3) Auf Anfrage bestimmt der Kunde einen zentralen Ansprechpartner (“Projektverantwortlichen”) für alle projektrelevanten Belange.
(4) Verzögert sich unsere Leistungserbringung aufgrund mangelnder Kooperation des Kunden, wird die für diese Leistung vereinbarte Zeitspanne entsprechend angepasst.
(5) Bezüglich der von 21HAVN bereitzustellenden Dienstleistungen steht uns ein Leistungsbestimmungsrecht gemäß § 315 BGB zu.
(6) 21HAVN ist befugt, dem Kunden geschuldete Dienste durch Dritte oder Erfüllungsgehilfen erbringen zu lassen.

§ 4 Abnahmebedürftige Leistungen
(1) Sofern 21HAVN für den Kunden eine abnahmepflichtige Leistung erbringt, gelten die nachstehenden Absätze 2-8.
(2) Die Abnahme durch den Kunden ist unverzüglich nach Fertigstellung der Leistung beziehungsweise eines abnahmebedürftigen Zwischenschritts (Skript-Entwurf, Skript/Drehbuch, Film) und Kenntnisnahme des Kunden darüber zu erklären.
(3) 21HAVN kann den Kunden mit Fristsetzung von einer Woche zur (Teil-) Abnahme auffordern. Die Leistung beziehungsweise der jeweilige Zwischenschritt gelten mit Ablauf der Frist als abgenommen, wenn der Kunde gegenüber 21HAVN nicht schriftlich erklärt hat, welche Mängel noch zu beseitigen sind. Über etwaige Mängel wird ein Mängelprotokoll vom Kunden angefertigt und 21HAVN überlassen. Das Übermittlungsrisiko liegt beim Kunden.
(4) 21HAVN ist bei Vorliegen eines erheblichen Mangels berechtigt, zwei Mal binnen einer angemessenen Frist nachzubessern. Unerhebliche Mängel der Leistung stehen einer Abnahme nicht entgegen.
(5) Ist zwischen den Parteien streitig, ob ein erheblicher oder ein unerheblicher Mangel eines Werkes vorliegt, ist darüber vor Betreiben eines Rechtsstreits ein von einer Industrie- und Handelskammer öffentlich bestellter Sachverständiger anzuhören. Der Kunde ist für die angemessene Vergütung des anzurufenden Sachverständigen vorleistungsverpflichtet. Sollte der angerufene Sachverständige das Bestehen eines erheblichen Mangels am Werk feststellen, wird 21HAVN dem Kunden die insoweit entstandenen Aufwendungen ersetzen.
(6) Die abzunehmende (Teil-) Leistung von 21HAVN gilt auch dann als abgenommen, wenn der Kunde sich auf Aufforderung von 21HAVN hin zur Abnahme der jeweiligen (Teil-)Leistung nicht binnen 7 Werktagen schriftlich erklärt und erhebliche Mängel rügt.
(7) Weitergehende Ansprüche des Kunden, insbesondere auf Ersatz der erforderlichen Aufwendungen für die Beseitigung der Mängel, Schadenersatz und den Ersatz vergeblicher Aufwendungen bestehen nicht.
(8) Sofern die Mängel, die zur außerordentlichen Kündigung des Vertrages führen, nicht erhebliche Mängel im vorgenannten Sinn darstellen, hat der Kunde keinen Anspruch auf Rückforderung von Teilen der Vergütung.

§ 5 Zustandekommen von Verträgen
(1) Der Vertragsschluss zwischen 21HAVN und dem Kunden kann fernmündlich oder schriftlich erfolgen.
(2) Der Kunde erhält bei mündlichem Vertragsschluss auf Wunsch eine Auftragsbestätigung von 21HAVN, welche jedoch für den Vertragsschluss nicht konstitutiv ist.

§ 6 Zahlungen, Preise, Bedingungen
(1) Die Preise, die von 21HAVN angegeben und mitgeteilt werden, sind verbindlich. Sofern 21HAVN für die Erstellung einer Leistung einen Pauschalpreis angeboten hat, bezieht dieser sich hälftig auf die konzeptionellen und hälftig auf die produzierenden Arbeiten. Der hälftige Rechnungsbetrag für konzeptionelle Arbeiten ist vorbehaltlich individueller Absprache im Voraus durch den Kunden zu entrichten. Die mitgeteilten Preise verstehen sich jeweils netto zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer.
(2) Die Bezahlung der Leistungen von 21HAVN erfolgt sofort nach Rechnungserteilung oder nach individueller Vereinbarung. Die Vergütung der Dienste von 21HAVN ist grundsätzlich bei Abnahme der (Teil-) Leistung fällig, es sei denn, das Angebot von 21HAVN ist anders lautend. Hinzukommende Leistungen im Projektverlauf werden entsprechend zusätzlich vermerkt und vergütet und sind ab Rechnungsstellung fällig. Eine erteilte (SEPA-) Einzugsermächtigung gilt bis auf Widerruf auch für die weitere Geschäftsverbindung. 21HAVN hat das Recht, bei Auftragsabschluss eine Anzahlung in Rechnung zu stellen.
(3) Sofern der SEPA-Lastschrifteinzug vereinbart wird, hat der Kunde 21HAVN nach Vertragsschluss ein schriftliches SEPA-Lastschriftmandat zu erteilen. Dem Kunden wird auf Anfrage ein entsprechendes Formular von 21HAVN zur Verfügung gestellt.
(4) 21HAVN stellt dem Kunden eine ordnungsgemäße und die Umsatzsteuer ausweisende Rechnung aus (ggf. durch Erfüllungsgehilfen).
(5) Für den Fall, dass vereinbarte Lastschriften nicht vom Konto des Kunden eingezogen werden können und eine Rückbuchung erfolgt, ist der Kunde verpflichtet, den geschuldeten Betrag binnen drei Werktagen nach Rückbuchung an 21HAVN zu überweisen und die durch die Rückbuchung veranlassten Kosten zu übernehmen.
(6) Die Aufrechnung mit Gegenforderungen ist wechselseitig nur zulässig, wenn der jeweils andere Vertragspartner die Aufrechnung anerkannt hat oder diese rechtskräftig festgestellt ist. Dasselbe gilt für die Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts durch eine Vertragspartei.
(7) Nimmt der Kunde den mit 21HAVN bei Vertragsschluss vereinbarten Kickoff-Termin unentschuldigt nicht wahr und kann 21HAVN aufgrund dessen die beauftragte Leistung nicht produzieren, bleibt der Kunde zur Zahlung der vereinbarten Pauschale für die Konzipierung der Leistung verpflichtet.

§ 7 Kündigung, Laufzeit, Abnahmetermin
(1) Der Vertrag hat die individuell (fernmündlich oder schriftlich) zwischen den Parteien vereinbarte Mindestlaufzeit. Eine Kündigung vor Ablauf der Mindestlaufzeit (insbesondere gemäß §§ 621, 627, 648 BGB) ist ausgeschlossen.
(2) Vereinbarte Abnahmetermine sind keine Fixtermine und stehen unter dem Vorbehalt der Erbringung der erforderlichen Mitwirkungshandlungen des Kunden.
(3) Ist kein fixer Abnahme-/Fertigstellungstermin und keine Mindestlaufzeit vereinbart worden, hat 21HAVN das Recht, dem Kunden die Produktion binnen 16 Wochen ab dem vertraglich vereinbarten “Kickoff-Termin” zur Abnahme vorzulegen. Eine Kündigung vor Ablauf dieses Zeitraums ist ausgeschlossen.
(4) Etwaige freie Kündigungsrechte nach Werk- oder Dienstvertragsrecht während der Vertragslaufzeit sind ausgeschlossen.
(5) Kündigungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
(6) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt stets unberührt.

§ 8 Verzug / außerordentliche Kündigung
(1) Fristen für die Leistungserbringung durch 21HAVN beginnen nicht, bevor vereinbarungsgemäß die für die Leistungen notwendigen Daten bei 21HAVN vollständig vorliegen beziehungsweise die notwendigen Mitwirkungshandlungen komplett erbracht sind.
(2) Ist der Kunde mit fälligen Zahlungen im Verzug, behält 21HAVN sich vor, weitere Leistungen bis zum Ausgleich des offenen Betrages nicht auszuführen.
(3) Ist der Kunde im Fall der Ratenzahlung mit mindestens zwei fälligen Zahlungen gegenüber 21HAVN in Verzug, ist 21HAVN berechtigt, den Vertrag außerordentlich zu kündigen und die Leistungen einzustellen. 21HAVN wird die gesamte Vergütung, die bis zum nächsten ordentlichen Beendigungstermin fällig wird, als Schadensersatz geltend zu machen.

§ 9 Erfüllung
(1) 21HAVN wird die vereinbarten Leistungen gemäß Angebot mit der erforderlichen Sorgfalt durchführen. 21HAVN ist berechtigt, sich dazu uneingeschränkt der Hilfe Dritter zu bedienen.
(2) Ist 21HAVN gehindert, die vereinbarten Leistungen zu erbringen und stammen die Hinderungsausgründe aus der Sphäre des Kunden, bleibt der Vergütungsanspruch von 21HAVN unberührt.

§ 10 Verhalten und Rücksichtnahme
Der Kunde hat die üblichen Verhaltensweisen eines redlichen Kaufmanns gegenüber 21HAVN zu gewährleisten. Wir behalten uns vor, jede rechtswidrige und/oder unsachgemäße beziehungsweise sachgrundlose Äußerung über unser Unternehmen und unsere Dienstleistungen, sei es durch Kunden, Mitbewerber oder anderweitige Dritte, insbesondere unwahre Tatsachenbehauptungen und Schmähkritiken, zivilrechtlich zu verfolgen und darüber hinaus ohne Vorankündigung zur Strafanzeige zu bringen.

§ 11 Schutzrechte Dritter
(1) Der Kunde erhält sämtliche im Zusammenhang mit der Verwirklichung der Produktion entstandenen, entstehenden oder hierfür von ihm erworbenen oder zu erwerbenden Nutzungsrechte ausschließlich, frei auf Dritte übertragbar, zeitlich, räumlich und inhaltlich uneingeschränkt.
(2) Absatz 1 gilt ausschließlich unter dem Vorbehalt, dass der Kunde die 21HAVN nach dem Hauptvertrag zustehende Vergütung vollständig und fristgemäß entrichtet hat.
(3) Ist Ratenzahlung vereinbart, geht das nach Absatz 1 benannte Nutzungsrecht vorbehaltlich anderslautender Individualvereinbarung erst mit vollständiger Zahlung der letzten Rate an 21HAVN über.
(4) Ist Zahlung im Abo-Modell vereinbart, wird kein Nutzungsrecht an den Auftraggeber übertragen. Eine Übertragung bedarf der individuellen Verhandlung und liegt im Ermessen von 21HAVN.
(5) Die Weitergabe der Arbeits- und Leistungsergebnisse an Dritte (auch verbundene Unternehmen) wird ausgeschlossen. Gleiches gilt für eine Bearbeitung nach § 23 UrhG.
(6) Bei der Verwertung des Erklärfilms kann 21HAVN, sofern nichts anderes vereinbart wurde, verlangen, als Urheber des Werkes genannt zu werden. Eine Verletzung des Rechts auf Namensnennung berechtigt zum Schadensersatz.
(7) 21HAVN behält sich als Urheber des Werkes das Recht vor, das erstelle Video für eigene Werbezwecke zu nutzen.
(8) Die Originaldateien verbleiben bei 21HAVN. Sollte der Kunde gegen eine Gebühr (Roh)aufnahmen erhalten haben, so ist es dem Kunden untersagt, die Aufnahmen in anderen Filmen/Kontexten, ohne eine ausdrückliche Einwilligung von 21HAVN zu verwenden oder zu editieren.
(9) Verstöße gegen obere Punkte werden bei einer Strafverfolgungsbehörde zur Anzeige gebracht.

§ 12 Haftung
(1) 21HAVN haftet auf Schadensersatz – gleich aus welchem Rechtsgrund – nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet 21HAVN nur
a) für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit,
b) für Schäden aus der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Verpflichtung, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertraut und vertrauen darf); in diesem Fall ist die Haftung jedoch auf den Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schadens begrenzt.
(2) In den Grenzen nach Absatz 1 haftet 21HAVN nicht für Daten- und Programmverluste. Die Haftung für Datenverlust wird der Höhe nach auf den typischen Wiederherstellungsaufwand beschränkt, der bei regelmäßiger und gefahrentsprechender Anfertigung von Sicherungskopien eingetreten wäre. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt ebenso stets unberührt wie die für die Übernahme einer Garantie.
(3) Stellt der Kunde Material zur Verfügung (Grafiken, Fotos, Videos), das 21HAVN bei seiner Auftragserteilung verwenden soll/kann, so gewährleistet der Kunde, dass das überlassene Material frei von Rechten Dritter ist oder die für die Zwecke des Hauptvertrags erforderlichen Genehmigungen vorliegen. Der Kunde stellt 21HAVN in diesem Zusammenhang wegen Verstöße gegen Rechte Dritter in vollem Umfang frei.    

§13 Referenz
Der Kunde räumt 21HAVN ein zeitlich unbegrenztes Recht ein, auch über eine etwaige Beendigung des Vertragsverhältnisses hinaus, welches 21HAVN berechtigt, das Vertragsverhältnis mit dem Kunden und in diesem Zusammenhang auch den Namen und das Logo des Kunden sowie eine Kurzbeschreibung des Projekts, als Referenz gegenüber Dritten, gleich, ob in mündlicher oder schriftlicher Form, im Rahmen eines Internetauftritts oder einer Referenzliste, anzugeben.

§ 14 Schlussbestimmungen
(1) Abweichungen von diesen AGB sind nur wirksam, wenn sie schriftlich vereinbart wurden. Im Einzelfall getroffene, individuelle Vereinbarungen mit dem Kunden einschließlich Nebenabreden, Ergänzungen und Änderungen) haben in jedem Fall Vorrang vor diesen AGB. Für den Inhalt derartiger Vereinbarungen ist ein schriftlicher Vertrag bzw. die schriftliche Bestätigung von 21HAVN maßgebend.
(2) Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Erfüllungsort ist der Sitz von 21HAVN. Ausschließlicher kaufmännischer Gerichtsstand ist der Sitz von 21HAVN.

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